Sachgebiet und Leistungen
Von der IHK München und Oberbayern öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger
für die Instandsetzung von Altbauten, insbesondere von Baudenkmalen
Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger unterstütze ich Sie in Fragestellungen zur Instandsetzung von Altbauten, insbesondere von Baudenkmalen:
- Gerichtsgutachten
- Privatgutachten
- Sachverständigenberatung
- Vorträge und Fortbildung
Das Sachgebiet Instandsetzung von Altbauten, insbesondere von Baudenkmalen befasst sich mit:
- Bestandserfassung
- Schadenserfassung
- Schadensmonitoring
- Probenentnahmen in Holz und Mauerwerk für externe Laboruntersuchung
- Beurteilung von Gebäuden hinsichtlich des Sanierungsbedarfs
- Bestands-, Zustands- und Schadensbeurteilung
- Konzepte zur denkmalgerechten Bausubstanzerhaltung und -instandsetzung
- Beurteilung durchgeführter Sanierungsmaßnahmen und Folgeschäden
- Kostenermittlungen für Instandsetzungsmaßnahmen
Öffentlich bestellt und vereidigt
Wer ist “öffentlich bestellter und vereidigter” Sachverständiger ?
Nur wer durch eine öffentlich-rechtliche Institution (z. B. eine Industrie- und Handelskammer) auf gesetzlicher Grundlage bestellt und vereidigt wurde. Das bedeutet, dass er besondere Sachkunde, Unabhängigkeit, Objektivität und Vertrauenswürdigkeit nachgewiesen hat. Die Bezeichnung „Sachverständiger“ allein bietet keine Gewähr für Qualität, denn sie ist gesetzlich nicht geschützt. Deshalb müssen Qualifikation und persönliche Integrität gesondert geprüft werden, wenn Sachverständige ohne öffentliche Bestellung als sog. selbsternannte Sachverständige ihre Dienste anbieten. Auch die Anerkennung durch private Sachverständigenvereinigungen kann die öffentliche Bestellung und Vereidigung nicht ersetzen. Nur die öffentliche Bestellung ist die vom Gesetzgeber vorgesehene Auszeichnung besonders qualifizierter Sachverständiger.
Besondere Sachkunde
Der öffentlich bestellte Sachverständige muss im Bestellungsverfahren einen anspruchsvollen Nachweis über seine „besondere Sachkunde“ führen. Darunter versteht man überdurchschnittliche Fachkenntnisse und Erfahrungen.
Vertrauenswürdigkeit
Die Zuverlässigkeit und Integrität wird vor der öffentlichen Bestellung überprüft.
Objektivität
Der öffentlich bestellte Sachverständige wird darauf vereidigt, seine Aufgaben gewissenhaft, weisungsfrei und persönlich zu erfüllen sowie seine Gutachten unparteiisch zu erstatten.
Schweigepflicht
Der öffentlich bestellte Sachverständige muss die ihm bei Ausübung seiner Tätigkeit anvertrauten Privat- und Geschäftsgeheimnisse wahren.
Überwachung
Der Sachverständige wird durch die Stelle, die ihn öffentlich bestellt hat, beaufsichtigt. Sie kann ihm die Bestellung entziehen, wenn er seine Sachverständigenpflichten verletzt.
Bestellungsurkunden
Diplomurkunde